Joint-Controllership

auch Gemeinsame Verantwortliche oder Gemeinsam Verantwortliche genannt

Eine Gemeinsame Verantwortung liegt dann vor, wenn zwei oder mehr Verantwortliche (Unternehmen) gemeinsam entscheiden zu welchem Zweck und mit welchem Mittel Daten verarbeitet werden. Dabei können auch unterschiedliche Zwecke verfolgt werden.

siehe auch: Auftragsverarbeitung

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