Förderung für Datenschutz
Für Beratung zu datenschutzrechtlichen Themen bestehen für mittelständische Unternehmen hohe Fördermöglichkeiten.
Für ein Großteil meiner Beratungsleistungen zum Datenschutz können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Das Spektrum der förderfähigen Beratungsleistungen ist weit gefasst. Gefördert werden u.a.:
- Datenschutz und Datensicherheit
- Beratung zur Einführung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Einrichten von Datensicherheitsstandards
- Erstellen von Datenschutzkonzepten
- Websiten und eCommerce datenschutzkonform einrichten
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Unternehmensstandort. Der Fördersatz beträgt:
- 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
- 60% in der Region Lüneburg
- 50% in den sonstigen Regionen
- 90% für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Ich bin sowohl bei der Industriebank Berlin (IBB) / Coaching-Bonus sowie bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als geprüfter Berater und Business-Coach akkreditiert.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Auswahl der für Ihr Vorhaben geeigneten Förderprogramme sowie deren Beantragung – nutzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten!
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