Transparenzpflicht
Der „Grundsatz der Transparenz“ verlangt, dass alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst werden.
Der „Grundsatz der Transparenz“ verlangt, dass alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst werden.