Löschpflichten

auch Löschkonzept oder Recht auf Vergessenwerden genannt

Nach Art. 17 DSGVO hat eine betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die betroffene Person betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn folgende Gründe vorliegen (Art. 17 Abs. 1 DSGVO):

  • Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig,
  • die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a DSGVO) und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung,
  • die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen, berechtigten Gründe für die weitere Verarbeitung vor,
  • die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet,
  • die Löschung der personenbezogenen Daten ist aufgrund eines spezielleren Gesetzes erforderlich, d. h. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt,
  • die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf direkt gegenüber einem Kind angebotene Dienste der Informationsgesellschaft erhoben.
Zurück zum Glossar