ePrivacy-Verordnung

auch ePVO genannt

Ursprünglich sollte am 25. Mai 2018 zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch die ePrivacy-Verordnung Inkrafttreten. Doch anders als bei der DSGVO konnten sich die EU-Staaten im Falle der ePrivacy-Verordnung bis heute noch auf keinen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen.

Bisher gelang es jedoch keinem dieser Länder, eine Einigung der EU-Mitgliedstaaten im Rat herbeizuführen. Zuletzt fiel der finnische Kompromissvorschlag vom 4. Oktober 2019 am 22. November 2019 im Ausschuss der ständigen Vertreter mit 14 Gegenstimmen durch. Ein verlässlicher Textentwurf des Rates steht damit bis heute nicht zur Verfügung. In der Folge lassen auch die Trilog-Verhandlungen, die schon in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 hätten beginnen sollen, weiterhin auf sich warten. Nach dem Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft zum 1. Januar 2020 obliegt es nunmehr der kroatischen Ratspräsidentschaft, die Mitgliedstaaten von ihrem Vorschlag vom 21. Februar 2020 zu überzeugen.

Schätzungen zufolge ist angesichts des Scheiterns des jüngsten Entwurfes nicht mit einem Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung vor 2023 zu rechnen. Unter Berücksichtigung einer Übergangszeit von 24 Monaten ergäbe sich damit ein Geltungsbeginn etwaiger Neuregelungen nicht vor 2025.

Zurück zum Glossar